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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bovenga

1. Allgemeines

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 1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmung (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Bovenga (nachfolgend: Bovenga) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) geschlossen werden, wenn diese über den Internetauftritt von Bovenga unter https://www.bovenga.de, per Email-Anfrage oder auch der direkt vor Ort in den Räumlichkeiten von Bovenga abgeschlossen werden, wobei die Allgemeine Geschäftsbedingungen als Aushang in den Räumlichkeiten von Bovenga einzusehen sind.

 

1.2. Kunde ist derjenige, der die Anmeldung elektronisch verifiziert, (es bedarf keiner Unterschrift). per Email bestätigt bzw. online die Bestellung als Teilnehmer tätigt. Dieser ist gleichzeitig auch Zahlungsverpflichteter und damit Rechnungsempfänger. Als solcher hat er für den geschuldeten Betrag einzustehen. Der Vertragsschluss verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorars bzw. des Preises für den ausgewählten Tarif.

 

 

2. Anmeldung zu den Kursen/Vertragsschluss

 2.1. Für die Anmeldung zu einem Tanzkurs oder Workout muss der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) akzeptieren.

 

Mit Absendung des elektronischen Anmeldeformulars auf der Internetseite https://www.bovenga.de werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt. Im Fall einer Anmeldung per Email, werden die AGB dem Kunden im pdf-Format zur Verfügung gestellt.

 

2.2. Die Anmeldung zu den Tanzkursen/Workouts kann auch über die Internetseite von Bovenga erfolgen. Durch das Absenden des Bestellformulars auf der Internetseite https://www.bovenga.de wird ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ausgesprochen. Bovenga behält sich vor, die Kapazitäten in den einzelnen Tanzkursen & Workouts zu prüfen und sendet dem Kunden nach positiver Prüfung eine Vertragsbestätigung zu. Die automatisierte Auftragsbestätigung, die durch das Buchungssystem erzeugt wird, führt zu keinem Vertragsschluss.

 

2.3. Eingabefehler kann der Kunde über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der Kunde Eingabefehler in verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels des Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren bzw. die in dem Kursbuchungstool angebotenen Schaltflächen „zurück“ und „weiter“ nutzen.

 

2.4. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Der anmeldende Erziehungsberechtigte wird durch diese Buchung in seinem Namen Vertragspartner von Bovenga.

 

 

3. Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand des Vertrages zwischen Bovenga und dem Kunden ist die Erbringung von Dienstleistungen durch Bovenga gem. den Kursbeschreibungen des gebuchten Tanzkurses,Workouts oder des gebuchten Pakets.

 

3.2. Der Vertrag kommt zustande mit: Bovenga Bahnstraße 143, 52355 Düren.

 

3.3. Die genaue Kursstundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine, die Kurshonorare, die Workshops, die Preisnachlässe und Rabatte sowie die Inhalte der verschiedenen Tanzkurse/Workshops ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Memberships/Pakets in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite von Bovenga.

 

3.4. Bei unbefristeten Tanzkursen (sog. „Mitgliedschaften“) ist dem Kunden bekannt, dass es seine Mitgliedschaft für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit (sog. „Mindestlaufzeit“) abschließt. Die Mindestlaufzeit beginnt zu dem Datum des Inkrafttretens des Vertrages. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird (siehe unten).

 

3.5. Neben der Buchung von Kursen ist ebenfalls der Erwerb von Stempel-Karten möglich( 10er Karte). Eine solche Karte berechtigt an der Teilnahme von 10 Workouts / Tanzstunden / Einheit  im jeweiligen Jahreskurs. Die Karte ist nicht auf Dritte oder auf andere Sonder Events übertragbar. Nach Erwerb einer Stempelkarte Karte hat diese eine Gültigkeit von 6 Monaten (Fälligkeit nach Ablauf des sechsten Monats nach Erwerb der Karte).

 

3.5.1 Paket Fullbodychange Pass: Der Kunde verpflichtet sich, zur Mitwirkung und Buchung von regelmäßigen Checkups/Bodychecks. Bucht ein Kunde sich länger als 3 Monate in keinen Bodycheck ein, verliert dieser den Anspruch auf die Ernährungsplanung. Sollte der Kunde den Bodycheck nach 3 Monaten in Anspruch nehmen, kann der Plan nach ermessen vom Coach & Bovenga wieder eingestellt werden.

 

3.6. Vertragssprache ist Deutsch. 

 

3.7. Der Kunde erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft während der jeweils gültigen Öffnungszeiten (siehe unten) und entsprechend der Hausordnung die zur Verfügung stehenden Kurse in den Räumlichkeiten von Bovenga zu nutzen.

 

 

4. Einwilligung in die Fotoveröffentlichung

 4.1. Der Kunde erteilt mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an einem Tanzkurs seine Einwilligung, dass die von Bovenga getätigten Fotoaufnahmen bei den Workouts und Tanzveranstaltungen auf der Homepage unter https://www.bovenga.de und auch auf den social Media Kanälen, wie Facebook und/oder Instagram von Bovenga zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde erlaubt Bovenga die unentgeltliche Nutzung an den Fotoaufnahmen.

 

4.2. Bovenga klärt den Kunden darüber auf, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.

 

4.3. Der Kunde kann die Einwilligungserklärung für die Zukunft widerrufen. Dazu hat er eine E-Mail-Nachricht an info@bo-venga.com zu senden, in welcher er das zu entfernende Foto (Bildnummer, Link zur Bildseite) zu bezeichnen hat.

 

4.. Kunde ist damit einverstanden, dass bei der Veröffentlichung eines Gruppenfotos der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu führt, dass das Foto entfernt wird.

 

 

5. Beendigung der Mitgliedschaft

5.1. Das Angebot von Bovenga beinhaltet Mitgliedschaften mit Vertragslaufzeiten von 12 Monaten. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. nach Verlängerung der Mitgliedschaft mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

5.2. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten wenn nicht bis zur Mindestlaufzeit gekündigt wird.

 

 

 

6. Kündigung

 6.1. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann persönlich in der Academy abgegeben oder per Post zugestellt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Zugangsdatum maßgeblich.

 

6.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Kunden besteht insbesondere bei: andauernder Krankheit/Sportunfähigkeit mit Nachweis durch ein entsprechendes ärztliches Attest, Schwangerschaft nach Vertragsabschluss.

 

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht hinsichtlich der oben angegebenen Gründe, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnis hatte oder hätte haben können.

 

6.3. Das Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung besteht ebenfalls bei Umzug über 100km vom Standort der Bovenga Academy, jedoch erst frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss. Kunde ist zur Vorlage einer entsprechenden Abmeldung bei der Meldebehörde verpflichtet. 

 

6.4. Die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund von Umzug über 100km entfällt innerhalb der ersten 6 Monate. Der Vertragspartner versichert in den 6 Monaten nicht umzuziehen. Wenn der Vertragspartner innerhalb der ersten 6 Monate über 100km umzieht muss er die Pflicht der Zahlung nachkommen.

 

6.5. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aufgrund kurzfristiger Stundenplanänderungen besteht nicht.

 

 

7. Krankheit/Verletzungen

 7.1. Im Falle von Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens drei Monaten und durch Vorlage eines die Krankheit/Sportunfähigkeit bestätigenden ärztlichen Attestes ist der Kunde auf Antrag für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit berechtigt, die Mitgliedschaft befristet ruhen zu lassen.

 

7.2. Bovenga berechnet je Ruhezeit als Aufwandsentschädigung einen Betrag in Höhe von € 35,00 pro Monat.

 

7.3. Der Antrag nach Ziffer 8.1 ist bei Bovenga innerhalb eines Monats nach Beginn der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.

 

7.4. Die Laufzeit dieses Vertrages wird um den Zeitraum der tatsächlichen Ruhezeit verlängert. Entsprechend verlängert sich die Kündigungsfrist für das in Punkt 6.1. bestimmte Kündigungsrecht der Parteien.

 

 

8. Ausfall von Tanzstunden / Workouts und Ersatztermine

 8.1. Für Sonderveranstaltungen wie Workshops, Events etc. behält sich Bovenga vor, geplante Tanzstunden und Workouts eines Kurses zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen wie Trauerfall, Wasserschaden, Heizungsschaden, Licht- und Elektrikschaden, ausfallen zu lassen. Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung des vorgesehenen Tanzlehrers. Bovenga wird in diesen Fällen Ausweichtermine bekanntgeben, an denen der Kunde teilnehmen kann.

 

8.2. Sollte dem Kunden die Teilnahme an dem Tanzkurs, Workouts oder einzelnen Stunden aus anderen zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht bis zum Ende möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Gebühr und/oder auf Teilnahme an anderen Kursen von Bovenga. Dies gilt auch für andere Gründe, die in der Person des Kunden begründet sind, wie z.B. geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung.

 

8.3. Eine Rückzahlung für versäumte Stunden kann nicht erfolgen. Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in Parallelkursen, nach- oder vorgeholt werden.

 

8.4. Der gebuchte Tarif ist nicht auf dritte Personen übertragbar.

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8.5 Tanzkurse oder Workouts müssen die Mindestanzahl von 8-10 Teilnehmern vorweisen. Sollte die Teilnehmerzahl in einem Kurs weniger als 8 betragen, behält Bovenga sich vor diesen Kurs aus dem Kursprogramm zu nehmen.

 

 

9. Ferien- und Feiertagsregelung 

9.1. Bovenga behält sich das Recht vor, die Academy an gesetzlichen Feiertagen und Ferien geschlossen zu halten. Die Monatsbeiträge sind fortführend zu zahlen.

 

9.2. Bovenga behält sich vor, die Öffnungszeiten/Kursangebote in zumutbarer Weise zu ändern.

 

9.3. Bovenga behält sich das Recht an den gesetzlich vorgegebenen Schulferien, die Academy zu schließen.

 

 

10. Vertragstextspeicherung

 Der Vertragstext wird von Bovenga für den Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung gespeichert bzw. aufbewahrt. Die Einzelheiten des gebuchten Tarifs werden dem Kunden gesondert in Textform (E-Mail oder physisch) zugesendet oder übergeben. Diese AGB können auch auf der Internetseite von Bovenga abgerufen und ausgedruckt werden.

 

 

11. Zahlungsbedingungen

 11.1. Die jeweiligen Kursgebühren/Workshop-Kosten ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Kurses in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite https://www.bovenga.de. Die Gebühren sind in Euro angegeben und verstehen sich pro Person inkl. MwSt. und GEMA.

 

11.2. Der Mitgliedsbeitrag ist bei monatlicher Zahlungsweise jeweils am 1. Tag eines Monats durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren erfolgt durch Erteilung eines SEPA Basismandats. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos Sorge zu tragen.

 

11.3. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Bovenga berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Ebenso ist Bovenga berechtigt, im Verzugsfall anfallende Mahnkosten zu berechnen.

 

11.4. Gerät Kunde mit Zahlungen in Verzug, die der Höhe nach dem Betrag von zwei Monatsbeiträgen entsprechen, werden die für die gesamte Mitgliedschaft noch offenen Monatsbeiträge sofort fällig gestellt. Für Mitgliedschaften mit unbestimmter Laufzeit bedeutet dies, dass die offenen Monatsbeträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig gestellt werden. Die Leistungen von Bovenga werden bis zum Zahlungsausgleich eingestellt. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

 

11.5. Bovenga behält sich vor, ein Inkassobüro mit der Einziehung der fälligen Beträge zu beauftragen.

 

11.6. Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr und die Verwaltungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Eine Nutzung der Academy und dessen Einrichtung ist erst nach Zahlung der vertraglich vereinbarten Vorabnutzungsgebühr sowie der Verwaltungsgebühr möglich. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet den Kunden nicht vom Vertrag.

 

11.7. Der monatliche Beitrag gilt wie umseitig vereinbart für die Mindestlaufzeit des Vertrages als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Beitrag durch Bovenga um max. 5% pro Monat einmalig je Kalenderjahr erhöht werden. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der Änderung kündigen. Unterlässt Kunde eine fristgerechte Kündigung gilt die Änderung als genehmigt.

 

 

12. Haftung

 12.1. Die Haftung von Bovenga ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von Bovenga, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von Bovenga ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Bovenga.

 

12.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch Bovenga oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Bovenga beruhen, haftet Bovenga unbeschränkt.

 

12.3. Sofern Bovenga zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.

 

12.4. Für die Garderobe bzw. anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

 

13. Datenschutz

13.1. Bovenga verhält sich im Einklang mit den geltenden Gesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Bovenga ist für die Verarbeitung der Daten des Kunden verantwortlich. Diese personenbezogenen Daten werden in der Mitgliederdatenbank von Bovenga erfasst und zur Verwaltung der Kundendatei und der angebotenen Produkte und Dienstleistungen verarbeitet. Ihre Daten werden ohne die persönliche und ausdrückliche Genehmigung durch den Kunden nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

14. Änderung von Stammdaten

 14.1. Änderungen von Stammdaten des Kunden, wie z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung sind Bovenga unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

14.2. Die Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlung bzw. Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen, sofern es seiner Mitteilungsverpflichtung nach Ziffer 14.1. nicht nachgekommen ist.

 

 

15. Bovenga-Hausordnung

 15.1. Neben den hier aufgeführten Bestimmungen gilt die in der Academy jeweils ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung; diese kann auf Anfrage an der Rezeption mitgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese zu beachten.

 

15.2. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch den Kunden oder den Mitbenutzer ist Bovenga berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

 

16. Schlussbestimmungen

 16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

16.2. Bei Kunden, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

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